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Familie Dr. A. (Realschule)

Sehr geehrter Herr J.,

wie Sie wissen, verlässt meine Tochter zum Schuljahresende nach ihrem Realschulabschluss das BBZ Stegen.

Ich möchte mich bei Ihnen auf diesem Wege für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und wünsche Ihnen für Ihre persönliche und schulische Zukunft weiterhin viel Erfolg bei der Ausübung Ihres Amtes.
Außerdem möchte ich Ihnen auch noch meinen persönlichen Dank für Ihr Engagement als Schulleiter aussprechen. Sie und Ihr Kollegium sowie die Internatsleitung haben die ganzen Jahre, die meine Tochter bei Ihnen am BBZ war, einen sehr guten Job gemacht. Meine Tochter hat sich im BBZ Stegen immer wohl und aufgehoben gefühlt. Sie hat damit – sowohl aus schulischer als auch aus persönlicher Sicht - einen wichtigen Grundstock für ihr weiteres privates und berufliches Leben legen können. Dafür möchte ich mich noch mal explizit bedanken, weil es nicht so selbstverständlich ist.

Abschließend möchte ich auch noch einmal betonen, dass ich sehr froh war, dass meine Tochter eine solche Einrichtung wie das BBZ Stegen besuchen konnte, in der sie – ihrer Behinderung entsprechend – adäquat beschult werden konnte. Dies wäre m. E. in einer Regel-Schule nach den heute intensiv diskutierten Vorstellungen mancher realitätsferner Politiker hinsichtlich Inklusion nicht möglich gewesen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. B. A.

Herr A vor dem Abschluss seiner Tochter an der Realschule:

Warum habe ich mein hörgeschädigtes Kind im
BBZ Stegen angemeldet?

Vorbemerkungen:
J. wurde im November 1997 taub geboren. Sie bekam mit einem Jahr Hörgeräte, im Alter von 2 Jahren wurde sie einseitig implantiert. Mit 8 Jahren bekam sie auf der zweiten Seite ein CI.
Sie besuchte 2 Jahre eine Regelschule. Mitte der zweiten Klasse wurde deutlich, dass sie absehbar massive Probleme an der Regelschule bekommen würden. Tests ergaben eine Normalbegabung aber sie hat – neben den üblichen Problemen der Hörschädigung – zentralauditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (ZAVWS) und eine verringerte Merkspanne.
Sie ging dann ab der 3. Klasse auf die Hörgeschädigten-Grundschule in H., wo sie sehr gut zurecht kam und abschließend die Realschulempfehlung bekam.
Sie besucht seit der 5. Klasse die Realschule des BBZ Stegen und wird diese Richtung Berufswahl mit dem Ende der 10. Klasse verlassen.

Argumente:

    genau die richtige Beschulung für ein hörgeschädigtes Kind, weil
    kleine Klassen
    Schalloptimierte Räume
    auf Hörgeschädigte abgestimmte Lehrmethoden (Unterrichtsdauer, Visualisierung) und Pädagogen!!!)
    geschützter Raum, in dem sich die Kinder ohne Lästereien und Ausgrenzung, die sie im „normalen“ Leben ertragen müssten, entwickeln können, damit sie psychisch genug gestärkt werden, um sich später in der realen Welt behaupten zu können.
    Vorhandensein aller weiterführenden und Durchgängigkeit der Schulformen: nach der Grundschule kann je nach Leistungsvermögen des Kindes das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule besucht werden.
    Möglichkeit des Wohnens im Internat. Soziale Kontakte innerhalb der Schüler sind möglich, was in einer Regelschule
    Die Schule hat einen sehr guten Ruf! Das wussten wir schon, als wir noch in Hannover gewohnt haben.
    Die Schulleitung hat ein klares Konzept und eine gute Organisation. Das haben wir bereits bei der ersten Informationsveranstaltung gemerkt.
    Das Internat hat eine sehr gute Betreuung.

Fazit:
Wir sind sehr froh, dass es solche Einrichtungen wie das BBZ Stegen gibt, in der die Kinder die Chance bekommen, sich in einer geschützten Einrichtung vernünftig schulisch und menschlich zu entwickeln.
Erst wenn diese Entwicklung als Jugendlicher soweit gefestigt ist, können sich die Kinder später in der rauen Wirklichkeit behaupten. Dazu muss die „Schutzhaube“ nach und nach abgebaut werden. Inklusion in zu frühen Jahren führt meines Erachtens zur Isolation und nicht zur Integration.
Unser Kind hätte nie eine echte Chance an einer Regelschule gehabt – menschlich wie schulisch.
November 2013