Sozialwerk Ungehörig e.V.
Ungehörig. Sozialwerk für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche Freiburg e.V.
Ungehörig ist unser Förderverein, der sich für Kinder und Jugendliche mit einer Hörschädigung engagiert und diese unterstützt - unabhängig davon, ob die Kinder und Jugendlichen das BBZ Stegen besuchen oder durch den Sonderpädagogischen Dienst unserer Schule betreut werden und allgemeine Schulen besuchen. Auch hörgeschädigte Kinder in vorschulischen Einrichtungen kann der Verein unterstützen.
Ziel des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher, so dass diese eine größtmögliche Teilhabe in der Gesellschaft erlangen.
Ungehörig unterstützt in besonderen Notlagen, übernimmt Zuschüsse für Klassenfahrten, stellt im BBZ Stegen einen Kleinbus für Schulfahrten zur Verfügung, leistet Öffentlichkeitsarbeit u.v.a.m..
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer.
Bei ungehörig kann jede/r Mitglied werden. Laden Sie sich den Antrag auf Mitgliedschaft runter, füllen Sie diesen aus und versenden ihn per E-Mail, Fax, Post o.ä.
Sie erhalten infolge ein Willkommensschreiben sowie die Satzung, sind nach der ersten Zahlung Mitglied des Vereins und werden zur Mitgliederversammlung eingeladen und über die Aktivitäten des Vereins informiert.
Ungehörig ist ein gemeinnütziger Verein. Sie können den Beitrag und eventuelle Spenden beim Finanzamt geltend machen.
Sie erreichen den Förderverein per E-Mail:
Ungehörig. Sozialwerk für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche Freiburg e.V.
Erwin-Kern-Str. 1-3, 79252 Stegen
Tel: 07661-399-0
Fax: 07661-399-200
www.sozialwerk.eu
BBBank eG
IBAN: DE65 6609 0800 0002 9009 20
BIC: GENODE61BBB
Weitere Informationen zum download:
Aufnahmeantrag
Flyer
Erwin-Kern Str. 1-3
79252 Stegen
Tel: 07661-399-0
E-Mail:
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