Sie alle erhielten von der Verwaltungsleitung folgende Information:
"...die Brandmeldeanlage ist ab sofort funktionstüchtig und die Aufschaltung auf die Feuerwehr ist erfolgt! Dies bedeutet, dass jede Alarmierung bei der Feuerwehr landet und diese auch ausrückt; im Falle eines Fehlalarms werden die Kosten in Rechnung gestellt."
Ergänzend hierzu teilt der ÖPR mit: Nach Art. 34 Satz 2 Grundgesetz und § 96 Landesbeamtengesetz, sowie § 3 Absatz 7 Tarifvertrag der Länder haften Beamte und Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Hierzu noch ein paar interessante Fälle:
______________________________________________________________________________________________________________________
Save the date:
Personalversammlung geplant für Mittwoch, 24.07.2024 ca. 12:45 Uhr direkt nach der Schülerabreise
In diesem Schuljahr sind wir u.a. einbezogen in:
- Planung der Einrichtungsschließung zwischen den Jahren
- Überarbeitung des Verfahrens für "interne Stellenausschreibungen"