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Mutter von N. (Gymnasium)

Wir hatten uns zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Gedanken über die Einschulung gemacht und wurden somit zum ersten Mal mit der Problem konfrontiert, dass Hörgeschädigte in der Welt der "normal Hörenden"  im Nachteil sind.

Die Hörschädigung unseres Sohnes wurde sehr spät erkannt und er konnte aufgrund engagierter Lehrkräfte der allgemeinen Schule sowie eines hochqualifizierten Sonderpädagogischen Dienstes des BBZ Stegen recht lange die allgemeine Schule besuchen. Leider ist er dann in eine weiterführende Schule gewechselt, welche die Hörbehinderung negiert hat und es gab massive Schulprobleme. Daraufhin wechselte er an das BBZ Stegen in die Realschule mit seinen kleinen Klassen und der individuellen Förderung. Leider musste er dann auch das Internat besuchen, was er inzwischen allerdings sehr schätzt, weil er dort sehr viele soziale Kontakte knüpfen konnte. Nach den Ferien freut er sich immer wieder wenn er nach Stegen darf und auch in den Ferien haben die Schülerinnen und Schüler aufgrund der neuen Medien vielfältige Kontakte. Das BBZ Stegen ist keine Einbahnstraße! (November 2013)
Eltern von D.(Gymnasium):

Unser Sohn D. war noch im Kindergarten, seine Hörschädigung war gerade festgestellt worden, als Frau L., die Hörgeschädigtenpädagogin im Rahmen der Frühförderung uns von einer „Integrationsschule für Hörgeschädigte“ in Überlingen am Ried berichtete. Wir hatten uns zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Gedanken über die Einschulung gemacht und wurden somit zum ersten Mal mit der Problem konfrontiert, dass Hörgeschädigte in der Welt der "normal Hörenden"  im Nachteil sind.

Nachdem wir uns ausführlich mit diesem Thema auseinander gesetzt hatten, nahmen wir Kontakt zu Frau B. auf, welche in Überlingen als Hörgeschädigtenlehrerin in einer Außenklasse tätig war. Dabei wurde uns so viel Informatives mitgeteilt, dass es uns ein leichtes war, D.  dort zur Einschulung anzumelden.

Als es dann soweit war, dass das  4. Schuljahr sich dem Ende neigte, teilte uns Frau B. in zwei Gesprächen mit, dass sie es von Vorteil sähe, wenn wir die Möglichkeit nutzen, um D. in Stegen für die weiterführende Schule anzumelden.

Wir ließen uns auch diesbezüglich beraten und einigten uns soweit, dass D. für eine Probewoche am Internatsleben teilhaben soll.
Nach weiteren Gesprächen, auch mit anderen Eltern und D. selbst, gelangten wir zur Überzeugung, dass es für D. das Beste sei, wenn er seinen weiteren Schulbesuch in Stegen absolvieren soll.

Bis heute  sind wir Frau L. dankbar, denn erst da erfuhren wir, welche Möglichkeiten Eltern eines hörgeschädigten Kindes haben, um diesem eine bestmögliche Ausbildung bieten zu können. Gleichsam gilt unser Dank auch den Grundschullehrerinnen, die mit dafür sorgten, dass D. jetzt das BBZ Stegen und dort inzwischen das Gymnasium besucht.

Dezember 2013